
Ihre Lohnsteuerhilfe in Troisdorf
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Troisdorf . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1972 macht die Lohi-Beratungsstelle in der größten Stadt des Rhein-Sieg-Kreises die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Poststraße 67 ist Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Die Beratungsstelle befindet sich nahe der Polizeiwache und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiter Fritz Sälker ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Er bietet damit in Troisdorf Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Jetzt Freunde werben und Prämie sichern.
Empfehlen Sie die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
So einfach geht's:
1. Freunde überzeugen Mitglied zu werden
2. Prämie in Ihrer Beratungsstelle auswählen
3. Kontaktdaten bei Ihrem Berater abgeben und Prämie erhalten
Damit sich Ihre Prämie auch wirklich lohnt, haben wir uns für einen Geschenkgutschein für verschiedene Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten in Troisdorf entschieden. Weitere Informationen zu teilnehmenden Partnern erhalten Sie direkt in unserer Beratungsstelle. Sprechen Sie uns einfach an!
Öffnungszeiten
Februar - Juni: | |
Montag - Freitag | 08:00-18:00 |
Juli - Januar: | |
Montag, Dienstag, Donnerstag | 08:00-17:00 |
Freitag | 08:00-13:00 |
Mittwoch geschlossen |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5,0 von 5 Sternen
basierend auf 12 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.